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WKO will die ehemaligen Rollende Landstraßen wiederbeleben

Foto: pixabay.com / Peter H
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von: Josef Müller

Die Wirtschaftskammer Österreich hat ein Fünf-Punkte-Programm für die Zukunft des Alpentransits durch Österreich vorgelegt. Darin werden Maßnahmen zugunsten des Kombinierten Verkehrs, für die Erhöhung des Gewichtslimits für Sattelauflieger auf 41 t sowie zur Harmonisierung der Fahrverbote, zum Ausbau der Zulaufstrecken zum Brenner Basistunnel und fiskalische Maßnahmen eingefordert. Der Schwerpunkt des Programms fokussiert den Bahnbereich; hier fordert Alexander Klacska, Bundesobmann der Sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, beispielsweise eine Wiederbelebung der ehemaligen Rollenden Landstraßen von Szeged nach Wels sowie von Regensburg nach Trento. Derzeit gibt es auf den Rollenden Landstraßen durch Tirol eine Transportkapazität für 206.000 Lkw. "Wir sehen ein Potenzial für die Verlagerung von weiteren 100.000 Lkw auf die RoLa-Schiene", betont Klacska und legt den ÖBB nahe diese beiden Relationen wieder in Betrieb zu nehmen.

Gewichtlimit anheben

Um mehr Cargo auf die Schiene zu bringen wäre auch eine Anpassung des Gewichtslimis von kranbaren Sattelaufliegern auf 41 t sehr hilfreich. Nur fünf Prozent der in Österreich verwendeten Auflieger sind derzeit kranbar und daher für den Kombinierten Verkehr einsetzbar. Kranbare Auflieger sind teurer und schwerer und daher sollte mit dem Gewichtsbonus ein Ausgleich geschaffen werden, plädiert Klacska. Gleichzeitig würden Unternehmen animiert in kranbare Auflieger zu investieren, was unterm Strich auch eine Verlagerung auf die Schiene bewirken würde. Für wünschenswert hält die WKO eine Änderung der Berechnungsformeln bzw. Abwicklung der Beihilfen. Die Formel für die Berechnung der externen Kosten für die Beihilfenberechnung ist schon zehn Jahre alt. Das Delta der externen Kosten bzw. der förderbaren Kosten verringert sich aufgrund der geänderten Lkw-Technologie und führt zu einer Senkung der möglichen Förderungen für die Schiene. Hier sei eine Nachbetrachtung aus politischer Sicht geboten: So sollten künftig nicht mehr wie heute nur 50 Prozent, sondern 100 Prozent der vermiedenen externen Kosten dem nachhaltigen Verkehrsträger Schiene angerechnet werden.


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