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Warnung vor gefälschten EUR-Paletten

Bild: RCG / krischanz.zeiller
Nur qualitativ hochwertige und qualitätsgesicherte EUR-Paletten garantieren ein reibungsloses und sicheres Funktionieren des offenen Tauschpalettenpools.
Bild: RCG / krischanz.zeiller

Gefälschte EUR-Paletten stellen ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Verwender und beim Transport der Güter dar.

Im Mai 2017 übermittelte das Zollamt Frankfurt Fotos von augenscheinlich verdächtigen EUR-Paletten an die Rail Cargo Group. Die RCG, als Markenrechtsinhaberin des Zeichens „EUR“ im Oval, konnte bestätigen, dass es sich dabei um gefälschte EUR-Paletten aus Weißrussland handelte. Die Vernichtung dieser gefälschten Paletten erfolgte unter Aufsicht des Zolls und im Beisein von nationalen Pressevertretern. Sämtliche entstandenen Kosten von mehreren tausend Euro für Handling, Lagerung, Transport und Vernichtung der Fälschungen werden beim Verursacher eingeklagt.

Wie erkennt man die Originale?

Ordnungsgemäß – von einem lizenzierten Hersteller – produzierte EUR-Paletten erkennt man daran, dass der jeweils linke Eckklotz mit dem Zeichen der UIC und der rechte Eckklotz mit dem Zeichen EUR im Oval gekennzeichnet ist. Am Mittelkotz der Längsseite sind der ISPM-Stempel, das lizenzgebende UIC-Eisenbahnverkehrsunternehmen (UIC-EVU) sowie die Herstellerkennung mit dem Herstellungsjahr und Monat angebracht. Zusätzlich befindet sich auf einem der Mittelklötze eine Prüfklammer, die die durchgeführte Qualitätssicherung durch eine autorisierte Prüforganisation dokumentiert. Auch anhand von  minderwertiger Qualität des Holzes und schlechtem Zusammenbau kann man rasch eine Fälschung erkennen. Lizenzierte Hersteller unterliegen einer strengen und unangemeldeten Qualitätskontrolle von unabhängigen und zertifizierten Prüforganisationen.

Die RCG, als Markenrechtsinhaberin des Zeichens EUR im Oval, sowie die anderen UIC-EVU, die Lizenzen für die Produktion bzw. die Reparatur von EUR-Paletten vergeben, arbeiten ständig an der Verbesserung der Überwachung und stehen untereinander sowie auch mit den zuständigen Behörden in den einzelnen Ländern in engem Kontakt.  Dies könnte noch zusätzlich unterstützt werden, wenn Verwender von EUR-Paletten verdächtige EUR-Paletten bzw. zwielichtige Angebote über EUR-Paletten sofort der RCG oder dem jeweiligen nationalen UIC-EVU melden.


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