Während der technischen Unterwegskontrolle kann die Exekutive an einem Fahrzeug eine Kontrolle der Ladungssicherung gemäß Anhang III der EU-Richtlinie vornehmen um sicherzustellen, dass die Ladung so gesichert ist, dass der sichere Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht. Jede vorgenommene Kontrolle wird in ein europaweites Verkehrsunternehmensregister eingetragen. Je öfter Mängel bei einem Unternehmen festgestellt werden, je höher sind Geldstrafen zu bemessen. Die Strafen treffen nicht nur den Fahrer sondern auch den „Anordnungsbefugten“ des Unternehmens. Der Strafrahmen geht bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung.
Der Fuhrparkverband Austria hat das Inkrafttreten der genannten EU-Richtlinie zum Anlass genommen, betroffene Unternehmen und Mitglieder, mit Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, im Zuge eines ganztägigen Seminars darauf vorzubereiten und vorhandenes Wissen zum Thema aufzufrischen. Der Vortragende Ing. Reinhard Koller, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Ladungssicherung wird sich neben den gesetzlichen Vorgaben im Seminar am 26. März 2019 in Wiener Neudorf auch der Praxis widmen. Am Programm steht: Gesetzliche Vorgaben für alle Beteiligten, welche Kräfte wirken beim Fahrbetrieb mit leichten Nutzfahrzeugen, wie laufen Kontrollen ab und wie können diese entschärft werden, welche Sicherungsmethoden passen zu welcher Ladung, was können Fahrzeuge beitragen Ladung zu halten und Aufarbeitung des vorgegebenen Kontrollkatalogs nach Anhang III TUK.
Anmeldungen unter office@fuhrparkverband.at oder www.fuhrparkverband.at