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Die Zahl der Lastenfahrräder ist stark gewachsen

Foto: Shutterstock.com / Bubble_Tea Stock
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Rechtlich gelten Lastenräder meist als Fahrräder, bei der Nutzung muss man jedoch das geänderte Fahrverhalten beachten und die Ladung richtig sichern.

Die Couch quer übers Fahrrad, eine Waschmaschine am Anhänger – Videos mit kreativ bepackten Fahrrädern kursieren schon länger im Internet. Nun trifft man die als Transportrad, Lastenfahrrad oder Cargobike bezeichneten Fahrzeuge immer öfter auch auf Radwegen und Straßen in Österreich. Der VSSÖ (Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs) listet in seiner Statistik für die Verkaufszahlen von E-Bikes eine Steigerung für jene Fahrzeuge auf, die nicht in herkömmliche Kategorien passen: 980 waren es im Jahr 2017, im Jahr 2018 waren es 6.170 Stück – ein Plus von 529 Prozent; E-Lastenfahrräder und Cargobikes sind ein Teil davon. Was aber können die innovativen Packesel? Und was ist in Österreich erlaubt?

"Egal ob Frontlader und Longtail, ein- oder zweispurig – rechtlich gelten Transporträder ohne oder mit Tretunterstützung mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Antriebsleistung von 600 Watt als Fahrräder. Wer damit unterwegs ist, hat also in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder Radfahrer", erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Einspurige Cargobikes dürfen, wenn der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt, vorhandene Radfahranlagen benützen. Für mehrspurige Fahrräder gilt das bis zu einer Breite von 100 cm. Ist das Rad länger oder breiter, muss man auf die Fahrbahn. Abstellen muss man Lastenräder, wie alle Fahrräder, so, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern. Auf dem Gehsteig ist das Abstellen nur zulässig, wenn dieser breiter als 2,5 m ist.

Bis 250 kg auf mehrspurigen Rädern erlaubt, Kindertransport nur mit Gurt
Mehrspurige Transporträder dürfen bis maximal 250 kg beladen werden. Bei einspurigen gibt es kein gesetzliches Limit. "Wichtig ist, die Herstellerangaben zur maximalen Zuladung und das Gesamtgewicht zu beachten", erklärt ÖAMTC-Fahrradinstruktorin Ellen Dehnert. Für den sicheren Transport rät sie Gegenstände, die am Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung hindern, die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers beeinträchtigen, Personen gefährden oder Sachen beschädigen können, nicht am Fahrrad mitzuführen. Weiters sei es wichtig Spanngurte zu verwenden, um die Ladung zu sichern. Grundsätzlich gilt: Je schwerer die Ladung, desto tiefer und mittiger muss sie gelagert werden. Für den Kindertransport muss die Transportkiste vom Hersteller dafür freigegeben und mit Gurten ausgestattet sein. Kinder bis 12 Jahre müssen einen Helm tragen.


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