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Zu Arbeitszwecken können die offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergangsstellen passiert werden

Credit: Shutterstock / Mizantroop

Die Berufspendler sind von der 14-tägigen Quarantäneanordnung und dem Einreiseverbot für Ausländer in Ungarn befreit.

Seit der Nacht auf Mittwoch, 1. April, liegt der Wirtschaftskammer ein Schreiben der ungarischen Polizei vor, wonach derzeit auch die sogenannte „50km Regel“ nicht vollzogen wird. Gemeinsam mit der Bundesregierung und der WKO Außenstelle in Budapest hat die Wirtschaftskammer Burgenland erreicht, dass Berufspendler und der Güterverkehr an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergängen weiterhin passieren können. Konkret heißt das, das tägliche Pendeln österreichischer und ungarischer Staatsangehöriger zu Arbeitszwecken wird weiterhin an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergangsstellen möglich sein. Österreichische und ungarische Staatsbürger können ohne Kilometerbegrenzung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers oder einem Eigentums- oder Nutzungsnachweis für landwirtschaftliche Flächen zwischen ihren Ländern reisen. Diese Berufspendler sind von der 14-tägigen Quarantäneanordnung und dem Einreiseverbot für Ausländer in Ungarn befreit. Der Güterverkehr nach Österreich und Ungarn an den dafür vorgesehenen Grenzübergängen fortgesetzt.

„Das ist eine weitreichende Verbesserung zur Situation in den letzten Tagen, die uns gemeinsam mit der Bundesregierung und unseren Kontakten zu den Behörden gelungen ist“, sagt Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.

Österreichische oder ungarische Staatsangehörige mit entsprechenden Arbeitsbescheinigungen oder Nachweisen im Bereich der Landwirtschaft sind von der 14-tägigen Quarantäneanordnung sowie dem Einreiseverbot für Ausländer bis auf weiteres befreit. „Ich bedanke mich bei den Behörden und persönlich beim ungarischen Botschafter in Österreich, Andor Nagy, mit dem ich in ständigem Kontakt stehe“, so Nemeth abschließend.

 


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