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Verkehrsminister Norbert Hofer will die  Nachtfahrgeschwindigkeitsbegrenzung für LKW über 7,5 t von aktuell 60  auf zukünftig 70 km/h via StVO-Novelle anheben. Zugleich würde  sich die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Stunde verlängern   nämlich von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Früh statt wie bisher nur bis 5  Uhr. Für Lastkraftwagenfahrer, die in der Nacht unterwegs sein müssen,  ist die Anhebung um 10 km/h eine Erleichterung in ihrer Berufsausübung.  Zur angeblich erhöhten Lärm- und Umweltbelastung wird in der bmvit-Pressemeldung festgehalten,  dass Motor und Getriebe bei Lkw nicht auf eine Reisegeschwindigkeit von  60 km/h abgestimmt sind und bei 70 km/h aufgrund von niedrigerer  Motordrehzahlen die Belastungen sinken.
Die Strecken, auf denen  explizit 60 km/h verordnet wurden, sollen jedoch weiter bestehen  bleiben, betont Hofer. Das wären etwa die Brenner-, Inntal- und  Rheintalautobahn sowie die Südosttangente. In diesem Bereich ist das  Transitverkehrsaufkommen deutlich höher als auf anderen Autobahnen,  weshalb aus Verkehrssicherheitsgründen eine Anhebung nicht ratsam wäre.
