Lkw-Führerschein: Weiterbildung gefordert

19.02.2013 | Uncategorized

Ab September 2014 müssen Lkw-Fahrer für C/C1 den Qualifikations-Nachweis „95“ haben. Firmen nehmen die gesetzlich geforderte Weiterbildung wenig ernst.

Viele Unternehmen (vor allem KMUs) nehmen die geforderte Weiterbildung für Berufskraftfahrer nicht ernst. Laut Schätzung von ÖAMTC-Ausbildungsleiter Gerhard Blümel haben derzeit nur 30 bis 35 Prozent aller betroffenen Berufskraftfahrer die Weiterbildung absolviert. Das bedeutet, dass rund 45.000 Berufskraftfahrer noch den Fahrerqualifizierungsnachweis bis zum 10. September 2014 erbringen müssen. 
Es gibt keine Übergangsfristen. Wird ein Lkw-Fahrer ab 10. September 2014 ohne den Qualifikations-Nachweis „95“ im Führerschein angetroffen, bekommt er neben einer Geldstrafe vor allem ein Fahrverbot. Das betroffene Unternehmen wird darüber hinaus finanziell belangt werden. „Der Umfang der Schulung muss vom Unternehmer einkalkuliert werden, um keinen Stillstand seiner Transporte zu riskieren“, sagt Christian Pesau, Geschäftsführer der Industriellenvereinigung, Arbeitskreis der Automobilimporteure. 
35 Stunden Weiterbildung    gefordert   
Laut europäischem Parlament ist für Lenker von Fahrzeugen der Führerscheinklassen C und C1 ab dem 10. September 2009 eine Berufskraftfahrerausbildung verpflichtend. Laut Bundesgesetz gibt es je nach Zeitpunkt der Erteilung der Lenkerberechtigung Unterschiede: Lenker, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C oder C1 erstmals erhalten haben, müssen ab dem 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Die Weiterbildung muss in einer vom Landeshauptmann ermächtigten Ausbildungsstelle mit 35 Stunden Gesamtdauer absolviert werden.
Lenker, die nach dem 9. September 2009 erstmals den Führerschein C oder C1 erhalten haben, müssen keinen verpflichtenden Ausbildungskurs absolvieren. Sie müssen den ausgestellten Fahrerqualifikationsnachweis aber mitführen. Dieser ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit ist dann eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden zu absolvieren. 
Es gibt eine Reihe von befugten Ausbildungsstätten in ganz Österreich. Der ÖAMTC bietet gemeinsam mit Volvo Trucks bundesweit die geforderte Weiterbildung in fünf Modulen an. Schwerpunkt dabei ist der Praxisbezug. Seit 2009 haben knapp 2.000 Teilnehmer das Volvo-Trucks-Kursprogramm zur Weiterbildung von Berufskraftfahrern absolviert. 
Qualität der Ausbildung
Es ist gesetzlich nicht festgeschrieben, ob Module der Weiterbildung in „Theorie“ oder „Praxis“ zu erfolgen haben, beides ist zulässig. Dadurch unterscheiden sich auch die angebotenen Kurse auf dem Markt, weil der Interpretationsspielraum groß ist. Darüber hinaus sind die jeweiligen Bundesländer für die Umsetzung zuständig. 
Wie kann man nun einen seriösen Anbieter erkennen? Kriterien sind hier unter anderem das Ausmaß an praktischen Übungen, die Gruppengrößen und die Zeiteinteilung. 
Autor: Bernd Winter

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