Ein Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, ist mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar, hat der Europäischer Gerichtshof entschieden. Eine entsprechende Regelung auf der Inntalautobahn wird dadurch obsolet. Bereits 2005 war vom EU-Gericht eine ähnliche Regelung gekippt worden.
Das Urteil richtet sich nicht gegen die Maßnahme an sich, sondern es geht darum, dass die damit verbundenen positiven Umwelteffekte auch durch weniger einschränkende Maßnahmen erreicht werden könnten. Laut Gerichtsentscheid ist es den österreichischen Behörden nicht gelungen, die Ungeeignetheit von weniger drastischen Alternativmaßnahmen, die von der EU-Kommission vorgeschlagen worden waren, eindeutig nachzuweisen.