Förderfähig sind sowohl Neu- und Umrüstungen von Schiffen als auch Investitionen in Lade- und Tankinfrastruktur. | © Unsplash/Wolfgang Weiser
Mit der am 16. Juli veröffentlichten Förderrichtlinie setzt das BMV auf zwei zentrale Handlungsfelder. Zum einen soll der Aufbau sogenannter grüner Binnenschifffahrtskorridore vorangetrieben werden. Unterstützt werden Güterverkehrsverbindungen, auf denen emissionsfreie oder emissionsarme Schiffe verkehren. Förderfähig sind sowohl Neu- und Umrüstungen von Schiffen als auch Investitionen in Lade- und Tankinfrastruktur.
Der zweite Schwerpunkt liegt auf der regionalen Verkehrsverlagerung. Gefördert werden Projekte, die den öffentlichen Personennahverkehr sowie urbane Wirtschaftsverkehre auf emissionsfreie Binnenschiffe verlagern. Im Fokus stehen insbesondere Ballungsräume und Hafenregionen.
„Wir wollen mehr Verkehre auf die Wasserstraße verlagern und dabei konsequent auf klimafreundliche Technologien setzen. Deshalb fördern wir sowohl grüne Güterverkehrskorridore als auch innovative Mobilitätsangebote auf dem Wasser. So senken wir Emissionen, entlasten die Straße und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt“, sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder.
Zuschüsse von bis zu 95 Prozent
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in emissionsfreie und emissionsarme Antriebssysteme sowie in Infrastruktur für alternative Energieträger wie Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol. Je nach Projekt können Zuschüsse von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden.
Die Fördermittel werden im Rahmen wettbewerblicher Förderaufrufe vergeben. Der erste Aufruf soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und weitere wirtschaftlich tätige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Die Bewilligung übernimmt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Beitrag zur Klimastrategie
Die neue Förderrichtlinie ist Teil des Förderportfolios „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“, das aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wird. Für den Zeitraum von 2026 bis 2029 stehen zunächst 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm soll einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben für alternative Kraftstoffe im Verkehrssektor leisten.
Ein begleitender Online-Workshop für interessierte Antragsteller ist für den 13. August 2026 geplant. Dort will das Bundesministerium für Verkehr über die Förderbedingungen und den Ablauf des ersten Förderaufrufs informieren.
