(Foto: Shutterstock / Don Pablo)
Die European Pallet Association e.V. (EPAL) veröffentlichte die erste Version der Erklärung zur Konformität mit den Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR).
Mit der PPWR-Konformitätserklärung wird bestätigt, dass EPAL Europaletten wiederverwendbare Verpackungen sind, die den Anforderungen entsprechen. Dies meldete der Verband, der den offenen EPAL-Palettenpool organisiert.
Seit 11. Februar 2025 ist die PPWR in Kraft, die Anwendung beginnt jedoch erst ab 12. August 2026. Für viele Bestimmungen ist sogar ein späterer Beginn der Anwendung geregelt.
Dirk Hoferer, Präsident der EPAL:
„Die Hersteller von EPAL Europaletten erhalten in zunehmender Zahl Anfragen nach einer PPWR-Konformitätserklärung für EPAL Europaletten, weil viele Unternehmen bei dem Einkauf von Paletten sicher sein wollen, dass sie hiermit in der Zukunft die Wiederverwendungsziele erfüllen, die in der PPWR geregelt sind. Diesem Wunsch unserer Kunden kommen wir gerne nach, denn EPAL Europaletten und der offene EPAL Palettenpool sind Musterbeispiele für wiederverwendbare Verpackungen und ein Wiederverwendungssystem im Sinne der PPWR.“
Konformitätserklärungen gemäß Artikel 39 PPWR sind laut Mitteilung grundsätzlich vom Hersteller von Verpackungen anzufertigen. Da EPAL Europaletten aber gemäß dem international einheitlichen Standard der EPAL hergestellt würden, könne EPAL die PPWR-Konformitätserklärung formulieren und den lizenzierten Herstellern und Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen.
Die Verwender von EPAL Europaletten erhalten die PPWR-Konformitätserklärung direkt von ihren Lieferanten, können sie aber auch bei EPAL anfragen.