KV-Regeln für freie Dienstnehmer?

22.07.2025 | Wirtschaft

Österreichische Regierung arbeitet an neuem, rechtlichen Rahmen.

In Zukunft soll für so genannte freie Dienstnehmer gesetzlich klarer definiert werden, welche Freiheiten oder Rechte ihnen zustehen, und welche Pflichten gelten. Die Politik will diese Schritte auch als Maßnahmen gegen Scheinselbständigkeit betrachten.

Signifikant soll sich in der Praxis die Möglichkeit auswirken, auch freie Dienstnehmer dem System des Kollektivvertrags (KV) zu unterwerfen – derzeit können nur „nicht-freie“ Dienstnehmer, also die typischen Arbeitnehmer, hier eingegliedert werden, ausgehend vom schon im Jahr 1974 formulierten Arbeitsverfassungsgesetz. Um die konkreten, neuen Details sollen sich die Sozialpartner kümmern. 

Ein KV würde beispielsweise dann zur Anwendung kommen, wenn ein solcher für freie Dienstnehmer der jeweiligen Branche abgeschlossen wurde. Diese Mitarbeiter haben derzeit rechtlich eine relativ schwache Ausgangsposition. 

Im Jahr 2025 sind den Behörden insbesondere im Bereich der Zustellung Problemfälle aufgefallen, die einer Prüfung unterzogen wurden. Das Amt für Betrugsbekämpfung, Bereich Finanzpolizei, führte in Kooperation mit der Österreichischen Gesundheitskasse am 10. Juli bundesweit einen Schwerpunkt-Einsatz zur Bekämpfung von Sozialbetrug durch.

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