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Neue Fördermittel für die Logistik

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BMVIT startet eine neue Logistikförderung für die Jahre 2019 bis 2023.
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Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien sowie konkrete Umsetzungsprojekte.

Güterverkehr ist eine komplexe Thematik mit vielen Beteiligten und spezifischen logistischen Anforderungen und Prozessen. Ausgangsbasis von Diskussionen sind meist die durch den steigenden Güterverkehr verursachten Emissionen, ungeeignete oder zu wenige Logistikflächen, Fehl- und Leerfahrten durch ineffiziente Abwicklung und die daraus entstehenden Behinderungen für den Personenverkehr. Die damit verbundenen Probleme gilt es im Sinne aller Verkehrsteilnehmer gemeinsam zu lösen. Aus diesem Grund hat das BMVIT ein neues Förderprogramm präsentiert, dass nach eigenen Angaben ein weiteres Vorzeigeprojekt im Rahmen der seit Jahren laufenden Logistikinitiative ist. "Wir hoffen, mit diesem finanziellen Anreiz Initiativen zu schaffen, die mit innovativen Ideen in diesem Spannungsfeld neue Erkenntnisse schaffen, die sich anschließend auch langfristig erfolgreich in der Realität wiederfinden. Wir freuen uns auf gute und spannende Projekte, die dabei helfen die großen Herausforderungen in Güterverkehr und Logistik zu bewältigen", zeigt sich Verkehrsminister Norbert Hofer vom unmittelbaren Nutzen der neuen Förderung überzeugt.

Innovative Logistikkonzepte stehen im Fokus
Im Fokus der neuen Förderung des BMVIT steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der Öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien sowie konkrete Umsetzungsprojekte, bei denen eine vorhandene Marktreife oder eine vorangegangene erfolgreiche Erprobung ("Pilotierung") Voraussetzung ist, um so einen konkreten Einsatz des Vorhabens zu ermöglichen.

Einreichung ab sofort jederzeit möglich
Die Einreichung ist jederzeit innerhalb der Laufzeit der zugrundeliegenden Sonderrichtlinie Logistik-Förderung (01.01.2019 - 31.12.2023 mit Start 11.02.2019) möglich. Die Förderquote ist abhängig von der Projektart, der Unternehmensgröße sowie des Umstandes ob es sich um eine De-minimis-Förderung handelt und beträgt bis zu 70 Prozent; die maximale Förderhöhe ist mit 300.000 Euro begrenzt. Abwicklungsstelle für die Logistikförderung ist die SCHIG mbH, die im Bereich Logistik als Abwicklungsstelle diverser Förderprogramme im Schienengüterverkehr bereits große Expertise erwiesen hat. Weiterführende Information inkl. Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier und hier.


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