DHL Paket bietet seinen Geschäftskunden ab 1. Februar 2019 den neuen Service "Filial-Routing" an.
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"Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln" oder "Annahme verweigert": Diese Vermerke zeigen an, dass der Zustellversuch nicht erfolgreich war und die Sendung "unzustellbar" ist. Die Folge: Diese Pakete werden an den Absender zurückgeschickt und verursachen dort zusätzlichen Aufwand und Kosten. DHL Paket bietet seinen Geschäftskunden ab 1. Februar 2019 mit Filial-Routing einen neuen Service an, der dazu beiträgt, die Anzahl der Rücksendungen wegen Unzustellbarkeit zu verringern und so dem Versender hilft, Kosten zu reduzieren und die Zufriedenheit der Endkunden zu steigern. "Mit Filial-Routing bieten wir für unzustellbare Paketsendungen unserer Geschäftskunden eine zweite Chance, den Empfänger doch noch zu erreichen", sagt Benjamin Rasch, Senior Vice President Produktmanagement Paket bei DHL Paket.
So funktioniert es
Und so funktioniert der neue Service: Ist der Empfänger nicht zu ermitteln oder wird die Annahme verweigert, wird die Sendung per Filial-Routing sieben Werktage in der nächsten Filiale zur Abholung bereitgehalten. DHL versendet dann per E-Mail eine Abholbenachrichtigung mit Angabe der Filiale, deren Öffnungszeiten und der Lagerdauer an den Empfänger. Je nach Händler-Präferenz erfolgt der Versand dieser E-Mail entweder direkt an den Empfänger oder zunächst an den Händler, der sich dann seinerseits an den Empfänger wendet. Bei dieser Variante erhält der Versender alle relevanten Informationen und hat eine zusätzliche Gelegenheit zur Interaktion mit seinem Kunden.
Die Abholung der Sendung aus der Filiale ist, wie üblich, unter Vorlage eines amtlichen Ausweises und der per E-Mail versandten Abholbenachrichtigung möglich. Die Beauftragung des Services Filial-Routing durch den Versender ist zunächst kostenfrei. Wenn eine Sendung dann wegen Unzustellbarkeit zur Filiale transportiert und dort zur Abholung bereitgehalten wird, fällt ein Entgelt von 1,99 Euro pro Sendung an. Nur, wenn die Sendung innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt und deshalb doch zurückgeschickt werden muss, wird zusätzlich das Rücksendeentgelt in Rechnung gestellt.