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StTbV, RGST, VwV-StVO – diese drei Kürzel stehen exemplarisch für das Regelwerk, das den Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und seine Mitglieder stets in Atem hält. Gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft arbeiten die GST-Spezialisten aktuell an einer Optimierung von Verordnungen, im Idealfall an einem Leitfaden aus einem Guss.
Die Vorschriften stellen in der Praxis eine gewisse Herausforderung dar. Die Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV) etwa regelt in Deutschland bundesweit einheitlich die Ausbildung, Zulassung und Befugnisse von Transportbegleitern. Schließlich soll die Polizeibegleitung durch Private ersetzt werden.
Doch der Bund habe im Rahmen der Umsetzung der StTbV nicht davon Gebrauch gemacht, die notwendigen Regelungen zur Aus- und Fortbildung bundesrechtlich einheitlich zu regeln, heißt seitens des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen noch im Sommer.
Daran ist zu erkennen, wie hürdenreich Umsetzung von Konzepten werden kann.
Andreas Kahl, Aufsichtsratsvorsitzender des BSK, und Helmut Schgeiner, Geschäftsführer des BSK wollen Anfang Oktober berichten, wo aus Sicht des Verbandes noch Effizienzpotenziale zu heben wären.
Link zum BSK: https://www.bsk-ffm.de/home.html