Die neue Regelung bringt mehr Praxistauglichkeit für GST-Unternehmen. | © BSK
Hintergrund ist eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), die auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern wie dem Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) erarbeitet wurde.
Die neue Regelung bringt mehr Praxistauglichkeit für GST-Unternehmen, die mit zum Teil erheblichen Gewichtsschwankungen kalkulieren müssen.
Was ändert sich konkret?
Ab 1. Juli 2025 gelten folgende Toleranzwerte für die Unterschreitung genehmigter Gesamtgewichte:
- bis 68 Tonnen: Toleranz bis zu 20 %
- über 130 Tonnen: Toleranz maximal 5 %
- zwischen 68 und 130 Tonnen: linear berechneter Übergangsbereich
Diese Flexibilisierung wurde von der Branche seit Langem gefordert. Die neue Regelung trägt der Realität Rechnung, dass beim Transport von Bauteilen, Maschinen oder Komponenten das tatsächliche Gewicht aus fertigungstechnischen Gründen häufig unter dem beantragten Wert liegt – ohne dass sich die Transportgenehmigung oder Sicherheitsbewertung verändert.
BSK liefert grafische Orientierungshilfe
Der BSK hat zur besseren Orientierung eine grafische Darstellung des Übergangsbereichs veröffentlicht. Sie basiert auf der im Bundesanzeiger veröffentlichten mathematischen Formel der neuen Verwaltungsvorschrift und erlaubt eine schnelle Einschätzung der zulässigen Gewichtsunterschreitung je nach genehmigtem Gesamtgewicht.
Bedeutung für die Praxis
Die Neuregelung sorgt für mehr Planungs- und Rechtssicherheit bei Großraum- und Schwertransporten. Das Risiko, wegen geringfügiger Gewichtsunterschreitungen formale Verstöße zu begehen, wird minimiert – gleichzeitig bleibt die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet.
Hintergrund:
Die Änderungen wurden im Herbst 2024 in den Bundesanzeiger aufgenommen und treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Mit der Flexibilisierung folgt das BMDV der Empfehlung eines Dialogs mit dem BSK und weiteren Fachakteuren der Transportbranche.