Die aktuelle ÖBB-Konstruktion von ÖBB Holding und den darunter liegenden Aktiengesellschaften ist aus Sicht des EuGH nicht verwerflich. Ein Generalanwalt des EuGH hat die Klage der EU-Kommission gegen Österreich wegen eben dieser Konstruktion abgelehnt mit dem Hinweis, dass in den EU-Richtlinien eine solche Trennung nicht erwähnt ist und daher von einem Staat auch nicht verlangt werden kann. Die EU-Kommission hatte Österreich in dem Klagebegehren eine nicht transparente Trennung zwischen Holding und Betrieb bzw. Netz vorgeworfen.