In seinem Urteil zur geplanten Fahrrinnenanpassung vom 9. Februar 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht die von der Stadt für den Schierlings-Wasserfenchel geplante Ausgleichsmaßnahme "Kreetsand" nicht anerkannt. Das Ausgleichsdefizit im Umfang von ca. 1,5 ha Wuchsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel muss darum ausgeglichen werden. Der Schierlings-Wasserfenchel benötigt Wuchsflächen, die unter dem Einfluss der Tide stehen. Als geeignete Fläche haben die Vorhabenträger, die Hamburg Port Authority (HPA) und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), zwei ehemalige Absetzbecken von HamburgWasser auf der Billwerder Insel identifiziert. Diese sollen an das Tidegeschehen angeschlossen und so umgebaut werden, dass der Schierlings-Wasserfenchel dort wachsen kann. Die Planunterlagen werden ab Anfang März für die Dauer eines Monats im Bezirksamt Mitte und im Bezirksamt Bergedorf ausgelegt. Daneben wird ein Beteiligungsverfahren zu weiteren Gutachten im Rahmen der Planergänzung durchgeführt werden. Ob gegen die Ergänzung um eine weitere Kohärenzmaßnahme bzw. gegen die weiteren Gutachten Einwendungen erhoben werden und ob sich noch neue Aspekte aus den Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder auch der Umweltverbände ergeben, wird abzuwarten sein. Wann die Planfeststellungsbehörden von Bund und Hamburg die ersatzweise Ausgleichsmaßnahme genehmigen werden, lässt sich deshalb nicht exakt vorhersagen.
Wirtschaftssenator Frank Horch: "Damit dürften sich die bisherigen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts demnächst erledigt haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können. Wir haben seit Februar 2017 intensiv daran gearbeitet, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen. Die Ergebnisse dieser Arbeit fließen nun in das dritte Planergänzungsverfahren ein."
Fahrrinnenanpassung auf der Billwerder Insel
Pläne für die anstehende Fahrrinnenanpassung auf der Billwerder Insel werden Anfang März ausgelegt
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