Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Deutschland forderte beim EU-Gipfel am 21. Jänner ein international akkordiertes Vorgehen gegen die Ausbreitung der neuen Corona-Mutationen, die deutlich ansteckender sind als die klassische Variante des Virus. Bereits davor, nämlich am 14. Jänner, war von der deutschen Bundesregierung eine neue Einreiseverordnung in Kraft gesetzt worden. Danach gelten für die in der Logistik im grenzüberschreitenden Güterverkehr Beschäftigten nur noch dann Ausnahmen von der Corona-Testpflicht (also eine Befreiung von der Testung), wenn sie bei der Einreise nach Deutschland weder aus Gebieten mit einer hohen Inzidenz kommen noch aus Gebieten, in denen neue Virusvarianten aufgetreten sind. Beschäftigte aus dem Transportsektor, wie beispielsweise Berufskraftfahrer, Lokführer, Flugpersonal sowie Personal aus der Binnen- und Hochseeschifffahrt, müssen jetzt auch ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie – aus diesen Ländern kommend – nach Deutschland einreisen wollen. Doch was würde das für den Warenverkehr bedeuten? Verkehr hat sich bei den Vertretern der Transport- und Logistikbranche umgehört – und das Stimmungsbild zeigt: Die Besorgnis ist groß.
Ein weiteres Thema, das der Branche Sorgen macht, ist die drohende Pleite-Welle. Schon vor Corona ging es einigen Unternehmen wirtschaftlich schlecht und die Pandemie hat diese Probleme nur noch schlimmer gemacht. Um Insolvenzen zu vermeiden und den Güterverkehr aufrechtzuerhalten, haben sich Gesetzgeber in Deutschland, Österreich aber auch in der EU einiges einfallen lassen. Verkehr hat sich schlau gemacht.
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Foto: Shutterstock / StephanBecker.photography
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