Das Berliner Verwaltungsgericht fällte einen Urteil in erster Instanz: demnach verstößt die Zulassung von Gigaliner nicht gegen das EU-Recht
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat kürzlich in Bezug auf die Regelzulassung von überlangen Lkw in erster Instanz entschieden. Demnach verstößt die Zulassung von Gigaliner auf deutschen Straßen nicht gegen das EU-Recht. "Ich freue mich, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat. Das ist eine gute Nachricht für den Logistikstandort Deutschland. Denn der Lang-Lkw trägt dazu bei, den zunehmenden Verkehr effizient, spritsparend und sicher zu bewältigen. Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass zwei Lang-Lkw drei reguläre Lkw ersetzen können. Das ist gut für die Infrastruktur und gut für die Umwelt", sagt dazu Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik.
