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Binnenschifffahrt: Europäische Arbeitszeitvereinbarung
Europäische Sozialpartner unterzeichnen Abkommen in Brüssel für neue Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung.
Die letzte Woche in Brüssel geschlossene Sozialpartnervereinbarung soll an die Stelle der Allgemeinen Arbeitszeitrichtlinie treten. Sie nimmt Bezug auf die gewerbespezifischen Besonderheiten in der Binnenschifffahrt: Die nautische Besatzung und das Bordpersonal dürfen in einem Zeitraum von 12 Monaten durchschnittlich wöchentlich 48 Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit während der Nacht ist auf 42 Stunden pro Woche begrenzt. Die tägliche Mindestruhezeit beträgt 10 Stunden, von denen 6 Stunden ohne Unterbrechung gewährt werden müssen. Sonderregeln gibt es für die saisonale Fahrgastschifffahrt.
Parteien der Vereinbarung sind die Europäische Binnenschiffahrts Union (EBU), der auch der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) und der Arbeitgeberverband der deutschen Binnenschiffahrt e.V. (AdB) angehören, die Europäische Schifferorganisation (ESO) und die Europäische Transportarbeitergewerkschaft (ETF).
